Anmeldung zur
Taufe
Zur Anmeldung bitten wir folgende Dokumente mit zu bringen:
Geburtsurkunde des Kindes
Taufscheine der Eltern
Taufschein des Paten, (ist Pate verheiratet, so auch dessen kirchl.
Trauungsschein)
Heiratsurkunde bzw. Trauungsschein der Eltern
Der Taufpate / die Taufpatin
Der Begriff "Pate":
Stammt vom lateinischen ''pater spiritualis'' bzw. ''patrinus'', "Mit-Vater"
(altdeutsch "Gevatter").
"Taufpate":
Schweiz: "Götti" m. / "Gotte" f., schwäb.: "Döte" m. / "Dote" f., saarländ./pfälzisch:
"Pat''' m. / "Got" f.;
Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der
Sakramentsspendung. Sein Name wird im Kirchenbuch vermerkt.
Der Taufpate hilft mit, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes
christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten erfüllt. Viele
Paten bemühen sich, zu ihrem Patenkind eine persönliche Beziehung aufzubauen und
dem Patenkind ein leben lang als Gesprächspartner zur Seite zu stehen.
Zur Kenntnisnahme bitte
- Ein unmündiges Kind kann nur getauft werden, wenn die Eltern gläubig sind und
selbst der Kirchengemeinschaft angehören.
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- Vor jeder Taufe folgt ein vorbereitendes
Taufgespräch mit dem Pfarrer, welches in der Wohnpfarrer vorgeschrieben ist!
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- Die Taufe sollte in der Wohnpfarre
stattfinden. Wenn die Eltern es sinnvoll begründen, kann der Pfarrer nach dem
Taufgespräch eine "Tauferlaubnis" für diese andere Pfarre ausstellen.
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- Die Taufe soll feierlich gestaltet sein und
nicht in einer leeren Kirche statt- finden. Da das Kind bei der Taufe in die
Kirchengemeinschaft aufgenommen wird, soll ein Kind nie allein getauft werden. Sie können
auch den Wunsch äußern, dass das Kind bei der Sonntagsmesse getauft wird!
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- In unserer Pfarre werden max. 4 Kinder für
einen Tauftermin angenommen. Bitte haben sie dafür Verständnis, dass wir eine
Gemeischaftsfeier wollen, jedoch keine "Massentaufe".
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- Planen sie keine Taufe in der Fastenzeit, um
den österlichen Charakter des Taufsakramentes zu betonen. Eine Taufe zu Ostern, besonders
in der
Osternacht, wäre der sinnvollste Idealfall.
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- Es ist nicht Aufgabe des Paten, bei der Taufe
das Kind zu halten. Der Pate soll für das spätere Leben in der religiösen Erziehung ein
Begleiter und ein Vorbild als Christ sein. Suchen sie daher jemanden, von dem sie wissen,
dass er gläubig ist. Wenn das Kind einen Paten haben soll, ist für den Paten
vorgeschrieben, dass er das 16. Lebensjahr vollendet hat, katholisch und gefirmt ist, wenn
verheiratet, dann kirchlich. Sollten sie niemanden finden - ist für die Taufe des
Kindes kein Pate erforderlich!
Angemerkt sei noch, ein Getaufter, der einer
nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit
einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden
(Codex Iuris Canonici, Canon 874). Es gibt also nur einen Taufpaten, aber
beliebig viele Taufzeugen so dies gewünscht wird.
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