Buß- und Bettag -
Totengedenktag - (Ewigkeitssonntag) |
Dieser Tag ist ein beweglicher Festtag und wird errechnet:
Fällt seit 1950 stets auf Mittwoch vor dem letzten Sonntag im
Kirchenjahr.
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Dieser Tag hat Gültigkeit u.a. für |
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Katholischer Feiertag |
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Evangelischer Feiertag |
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erwähnenswerter Tag |
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nationaler Feiertag |
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ja, arbeitsfrei - gesetzlich nur in
Sachsen
Bei blinkendem Haken jedoch regional
unterschiedlich! |
Der Allgemeine Buß- und Bettag wird in protestantischen
Gemeinschaften stets am Mittwoch vor dem Letzen Sonntag des Kirchenjahres
begangen.
Dieser Letzte Sonntag des Kirchenjahres wird auch als
"Totensonntag" bzw. "Ewigkeitssonntag" gefeiert.
Seit 1816 begingen wir den Ewigkeitssonntag (Totensonntag).
Dieser evangelische Totengedenktag wurde einst am letzten Sonntag des
Kirchenjahrs festgelegt und begangen; Später erhielt der Gedenktag den Namen
Ewigkeitssonntag.
Seit 1950 fällt dieser Gedenktag nun stets
auf einen Mittwoch, der Mittwoch jeweils vor dem letzten Sonntag im
Kirchenjahr und soll der inneren Einkehr dienen.
Das feiern wir an diesem
Tag...
1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III. von Preußen an,
jährlich den letzten Sonntag des Kirchenjahres als allgemeinen Feiertag zur
Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Dieser Feiertag wurde schnell von
anderen Landeskirchen übernommen. Der Totensonntag ist in gewisser Weise das
evangelische Gegenstück zur Feier von
Allerseelen. In
ihm kommt offensichtlich ein tiefes menschliches Bedürfnis zum Ausdruck.
Im Laufe der Geschichte hat der letzte Sonntag des Kirchenjahres
unterschiedliche Namen getragen:
Totensonntag, Ewigkeitssonntag, Sonntag vom jüngsten Gericht,
Christkönigsfest, Letzter Sonntag des Kirchenjahres.
So begeht man diesen Tag...
Am Totensonntag ist es üblich, Friedhöfe zu besuchen und dabei
die Gräber zu schmücken. So wird an diesem Gedenktag der Entschlafenen aber
auch nicht zu letzt auf die Auferstehung der Toten hin gewiesen.
Die kath. Kirche begeht an
Allerseelen das
Gedächtnis aller Verstorbenen.
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