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Namenstagssuche Lexikon

Wenn gar kein Namenstag neben dem Namen angeführt ist oder gleich mehrere Namenstage stehen was dann?
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Bei meinem Namen stehten MEHRERE Namenstage ??

Welcher Namenstag ist bei mehreren angeführten Namenstagen gültig? Es gilt stets das Datum, das dem Geburtstag einer Person am ehesten fogt.

 

Bei meinem Namen steht KEIN Namenstag ??

Entweder weil wir einen Namenspatron, welcher Voraussetzung ist für deinen Namenstag, noch nicht eruieren konnten, oder weil definitiv kein Namenspatron und somit Namenstag bezüglich deinem Namen existent ist.

 

Das ist ein Namenspatron, Namenstag

Menschen leben ihren Glauben nicht allein. Sie brauchen Vor- und Leitbilder. Deshalb gibt es im katholischen Glauben Namenspatrone. Daraus resultiert dann der jeweilige Namenstag.

Der Namenstag eines Menschen bezeichnet somit den Gedenktag seines Namenspatrons!!

Es handelt es sich dabei im allgemeinen um den Todestag eines Heiligen oder Seligen, der in einem Heiligenkalender offiziell verzeichnet ist. Der Namenstag ist ein typisch katholisches Fest, daher wird der Namenstag ausschließlich in katholischen Gegenden gefeiert und ist der Tag im Jahr, an dem der Namenspatron im Heiligenkalender seinen Gedenktag hat! 

Traditionell wurde insbesondere früher darauf geachtet, den Kindern Heiligen- oder Seligennamen zu geben, zur Not wurde bei der Taufe ein solcher einfach als zweiter Name angehängt. Von dieser Praxis hat man mittlerweile Abstand genommen, um die Namenswünsche der Eltern zu respektieren. Der entsprechende Heilige sollte den Menschen positiv beeinflussen, ihm Leitbild sein und ihm in der Not Trost spenden.

 

Speziell für Österreich gilt

Rechtlich sei vereinfacht angemerkt, dass die Vornamensgebung bei ehelicher Abstammung den Eltern, bei unehelicher Abstammung der Mutter zusteht.

Der Vorname eines Kindes ist von der nach dem Geburtsort zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) aufgrund einer schriftlichen Erklärung der Eltern einzutragen.

Der erste Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen vom Standesbeamten nicht eingetragen werden.

Nach den Bestimmungen des Namensänderungsgesetz kann ein Antrag auf Änderung des Vornamens bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft od. Magistrat), in deren örtlichen Wirkungsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, gestellt werden. 

 

 



 

 

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