Bei meinem Namen stehten MEHRERE
Namenstage ??
Welcher Namenstag ist bei mehreren angeführten Namenstagen gültig? Es gilt stets
das Datum, das dem Geburtstag einer Person am ehesten fogt.
Bei meinem Namen steht KEIN
Namenstag ??
Entweder weil wir einen Namenspatron, welcher Voraussetzung ist für deinen
Namenstag, noch nicht eruieren konnten, oder weil definitiv kein Namenspatron
und somit Namenstag bezüglich deinem Namen existent ist.
Das ist ein Namenspatron, Namenstag
Menschen leben ihren Glauben nicht allein. Sie brauchen Vor- und Leitbilder.
Deshalb gibt es im katholischen Glauben Namenspatrone. Daraus resultiert dann
der jeweilige Namenstag.
Der Namenstag eines Menschen bezeichnet somit den Gedenktag seines
Namenspatrons!!
Es handelt es sich dabei im allgemeinen um den Todestag eines Heiligen oder
Seligen, der in einem Heiligenkalender offiziell verzeichnet ist. Der Namenstag
ist ein typisch katholisches Fest, daher wird der Namenstag ausschließlich in
katholischen Gegenden gefeiert und ist der Tag im Jahr, an dem der Namenspatron
im Heiligenkalender seinen Gedenktag hat!
Traditionell wurde insbesondere früher darauf geachtet, den Kindern Heiligen-
oder Seligennamen zu geben, zur Not wurde bei der Taufe ein solcher einfach als
zweiter Name angehängt. Von dieser Praxis hat man mittlerweile Abstand genommen,
um die Namenswünsche der Eltern zu respektieren. Der entsprechende Heilige
sollte den Menschen positiv beeinflussen, ihm Leitbild sein und ihm in der Not
Trost spenden.
Speziell für Österreich gilt
Rechtlich sei vereinfacht angemerkt, dass die Vornamensgebung bei ehelicher
Abstammung den Eltern, bei unehelicher Abstammung der Mutter zusteht.
Der Vorname eines Kindes ist von der nach dem Geburtsort zuständigen
Personenstandsbehörde (Standesamt) aufgrund einer schriftlichen Erklärung der
Eltern einzutragen.
Der erste Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Bezeichnungen, die
nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen
vom Standesbeamten nicht eingetragen werden.
Nach den Bestimmungen des Namensänderungsgesetz kann ein Antrag auf Änderung
des Vornamens bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft od.
Magistrat), in deren örtlichen Wirkungsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz
hat, gestellt werden.
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