Merkblatt zur Firmung = Konfirmation
Der/die Firmkandidat/in soll im Jahr der Firmung 14 Jahre mindestens werden,
regelmäßig an den Vorbereitungsstunden teilnehmen und etwas Interesse am Leben
einer christlichen Gemeinde haben.
Informativ: Eine Firmung ist nicht Bedingung für eine spätere kirchliche
Hochzeit.
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