Verloben mit Verlobungsringe Tipps.
Freundschaftsringe auf welchen Finger stecken. Verlobungsfeier vor der
Hochzeit. Verlobungs-Voraussetzungen. Lexikon
|
Verlobung,
wie geht das? |
|
Verlobungsringe oder
Freundschaftsringe?
Wenn man möchte und frisch verliebt ist und bereits nach kurzer Zeit "DAS
oder DIE ist es fürs Leben" denkt dann sind Freundschaftsringe zu empfehlen.
Diese können (wenn es sich nicht gerade um einen Blechring handelt) später bei
Bedarf auch als
Verlobungsringe und danach wiederum als
Eheringe
dienen !
Freundschaftsringe steckt man sich im Regelfall in trauter Zweisamkeit
gegenseitig an den Ringfinger der linken Hand, besiegelt mit Bussi oder Kuss
alleine in Zweisamkeit oder bei kleiner Party mit Freunden... Der
Freundschaftsring besiegelt gute Freundschaft (in Liebe), ist (noch) keine
Verlobung!
Verlobung historisch betrachtet...
Die Verlobung hat ihren Ursprung im "Brautkauf". Einst war es üblich, dass
der Mann auf Brautschau ging. Wurde er fündig, verhandelte er mit dem Vater der
Zukünftigen die Mitgift. Die erwählte Braut hatte hierbei wenig bis kein
Mitsprachrecht, sie wurde ja "gekauft".
Angemerkt sei hier, auch heute gibt es noch einige (nicht christliche) Länder,
wo sich am Brautkauf definitiv nichts geändert hat. Dort gilt die Verlobung als
so gut wie verheiratet. Wird jenes Gesetz verletzt, ist selbst Blutrache
möglich...
Somit war einst der Brautkauf (später Heiratsantrag) der Beginn einer
Vertragsverhandlung, denn die vereinbarte Verlobung hatte den Zweck,
finanziellen und rechtlichen Absprachen zwischen den Eheleuten unter Zeugen zu
Regeln. War man sich eins, wurde es per Handschlag besiegelt. Daraus entstammt
das Zitat "Er hält um die Hand an".
Wie verloben wir uns richtig
??
Man muss nicht volljährig sein, um sich zu Verloben, benötigt keine Zustimmung der Eltern hierfür! Fühlt man sich reif dazu und
sicher, dieses Wagnis einzugehen, kann man sich verloben! Keinerlei Papierkram
nötig, es ist allein ein Akt zwischen den beiden Glücklichen. Nach, oder besser
vor, der Verlobung wäre es ratsam, dass sich auch beide Familien, zumindest
kurz, kennen lernen und (wir wollen es hoffen) die Verlobung gutheißen.
Die Verlobung kann unter 4 Augen oder im kleineren oder größeren Kreise von
guten Freunden vollzogen werden. Ebenso kann sie jedoch pompös gefeiert werden
und in alle Welt hinaus posaunt werden. Es liegt allein an den Zweien die sich
fanden, wie sie ihre Verlobung gestalten wollen! Und nicht zu letzt, am
Geldbeutel...
Unter 4 Augen:
Die Verlobung findet heute meist unter 4 Augen ganz privat im stillen Kämmerchen
(mit oder ohne Kerzenschein...), in der Natur (Berg, See oder wo auch immer)
oder eher unromantisch, einfach beim Disco-Besuch usw. statt. Verlobt ist man
durch das Anstecken der Ringe, besiegelt mit Bussi oder Kuss. Wo bzw. mit
welcher Mühe, Sorgfalt man seine Verlobung gestaltet lässt darauf schließen, wie
ernst man das Eheversprechen nimmt, welchen Charakter man hat....
.
Im Freundeskreis:
Verloben kann man sich auch in netter Runde, im kleineren oder größeren Kreise
von guten Freunden.
.
Im Familienkreis:
Seltener wird sie heute im Kreise der Verwandten zB im stilechten Restaurant
oder bei einem Diner bei den Eltern gefeiert. Hierbei lädt man die Gäste
offizielle in, man gibt die Verlobung bekannt. Bei solcher Verlobung hält der
Vater der Verlobten kurze Ansprache und gibt dabei die Verlobung bekannt. Dann
werden die Ringe getauscht, besiegelt durch Bussi oder Kuss.
.
In der Kirche:
Man kann sich zur besonders ernst gemeinten Verlobung (bzw für streng Gläubige)
auch den Segen der Kirche holen. Die Ringe werden hierbei gesegnet. Einfach
darüber bei Interesse mit dem zuständigen Pfarrer am Ort sprechen.
Verlobung juristisch
betrachtet...
Das Verlöbnis ist auch heute ein (ungeschriebener) Vertrag, unabhängig davon, ob
die Verlobung bloß unter 4 Augen oder im größeren Kreis offiziell gefeiert
wurde!
In der Praxis jedoch kann das Heiratsversprechen (=Verlobung) nicht erzwungen
oder erklagt werden!
Verlobte gelten nach dem Strafgesetzbuch als Angehörige. Sie müssen vor Gericht
nicht gegen einander aussagen. Zum Gegensatz, im Erbschaftsrecht werden die
Verlobten als Fremde betrachtet!
Sowie weiterführendes zum Thema
|
|