Nach der Hochzeit möglich der gemeinsame
Familienname sowie Doppelname oder eigenen Namen behalten. Lexikon mit
Tipps zu Nachnamen. Standesamt Informationen
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Namenswahl
Namensrecht
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Das Namensrecht, die
NamenswahlSie möchten
einen...
GEMEINSAME
NAMEN Festlegung vor oder bei der Heirat - wahlweise einer der beiden Nachnamen.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Traditionell Name des Mannes.
DOPPELNAME
Derjenige Verlobte, der als Ehegatte den Familiennamen des anderen als
gemeinsamen Familiennamen zu führen hat, kann erklären, seinen bisherigen
Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches zwischen den beiden Namen
voran- oder nachzustellen.
Es besteht rechtlich grundsätzlich die Möglichkeit,
dass beide Eheleute als erstes ihren bisherigen Namen weiterführen und einer
von beiden (egal wer) den Namen des anderen mit Bindestrich nachstellt (z.B.:
Hr. Mayer, Fr. Kern-Mayer, oder Hr. Mayer-Kern, Fr. Kern).
NACHNAME
BEHALTEN Weiterführung des eigenen Familiennamens für beide Partner möglich.
NACHNAME
FÜR IHR KIND BESTIMMEN
Festlegung vor oder bei der Heirat, wenn kein gemeinsamer Familienname.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Name des Mannes.
Weitere
Auskünfte über das Namensrecht auf ihrem Standesamt.
Sowie weiterführendes zum Thema
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