Konfessionsunterschiede Tipps wie ökumenische
Hochzeit. Hochzeitsfeier bei verschiedener Religionszugehörigkeit.
Unterschiede im Glauben. Lexikon
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Konfessions-
übergreifende
oder
ökumenische Trauung |
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Die konfessionsübergreifende
Ehe
Bei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der
katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen.
Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu
lassen und in katholischem Glauben zu erziehen.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw.
in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine
Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann beim Bischöflichen
Generalvikariat beantragt werden.
Die ökumenische Trauung
So genannte ökumenische Trauungen sind dann eine Möglichkeit,
wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung
zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar" treten wollen. Trotzdem
sollten sie sich aber darüber im klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung
im strengen Sinne noch nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich
gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach
richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Das heißt konkret, es gibt
zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung
eines katholischen Geistlichen und eine katholische Trauung unter Mitwirkung
eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin.
Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden
Möglichkeiten entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren
jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen. Sie sollten sich
ohnehin mit beiden Seiten rechtzeitig in Verbindung setzen, damit es keine
Terminkollisionen gibt.
Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter
Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den
katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die so
genannte "Dispens von der Form", das heißt die Befreiung von der Pflicht zur
Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen.
Dazu führt der katholische Pfarrer mit Ihnen ein Gespräch, in
dessen Verlauf folgende Fragen gestellt werden:
"Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer
Christ leben und den Glauben bezeugen?"
"Sind sie sich bewusst, dass Sie als katholischer Christ die Pflicht haben,
Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen
Glauben zu erziehen?
Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu
erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?"
In den gemeinsamen kirchlichen Empfehlungen für die Ehevorbereitung
konfessionsverschiedener Partner, 1974, heißt es dazu:
"Jede Kirche erwartet von
ihren Gliedern, dass sie ihre Kinder im eigenen Glauben erziehen. Der Christ
ist verpflichtet, seinen Glauben zu bekennen und das ihm Mögliche zu tun, um
diesen Glauben auch bei seinen Nachkommen zu wecken. Der katholische Partner
verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder in der
katholischen Kirche getauft und erzogen werden. Über dieses Versprechen wird
der nichtkatholische Partner unterrichtet. Keiner darf jedoch zum Handeln
gegen sein Gewissen veranlasst werden. Wo ein Partner - katholisch oder
evangelisch - nur unter Verletzung seines Gewissens eine Ehe schließen könnte,
wäre eine solche Ehe nicht zu verantworten."
Die Dispenz wird vom Bischof erteilt. Nur dann wird die Trauung auch
katholischerseits anerkannt. Der evangelische Partner soll über das
katholische Eheverständnis und über die Verpflichtungen des katholischen
Partners unterrichtet sein. Es ist deshalb erwünscht, dass er/sie zum
Traugespräch mit dem katholischen Pfarrer bereit ist. Er/Sie selbst muss dabei
selbst kein Versprechen abgeben.
Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der
evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst
findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt.
Evangelische Trauung / Katholische Trauung - Unterschiede?
Beiden Konfessionen gemeinsam ist gewiss die Überzeugung, dass die Ehe als
eine dem Willen Gottes entsprechende Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer
Frau verstanden wird. Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung,
Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld
ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus,
dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird.
Die EVANGELISCHE Kirche erkennt die Willenserklärung der Brautleute vor dem
Standesamt als Eheschließung an. Sie ist der Auffassung, dass sie im Eherecht
so lange von sich aus nichts zu ordnen hat, als der Staat den wesentlichen
Gehalt der Ehe anerkennt und schützt.
Das bedeutet, dass die EVANGELISCHE Trauung ein Gottesdienst mit Predigt,
Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die Eheleute
stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie ihr
gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich führen
wollen.
Die KATHOLISCHE Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus.
Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche
Trauung; die katholische Kirche versteht nämlich - im Unterschied zur
evangelischen Kirche - die Ehe unter Christen als Sakrament.
Die KATHOLISCHE Trauung ist also eine Eheschließung, bei der die Brautleute
vor dem Pfarrer und zwei Zeugen ihren Ehewillen erklären.
Sowie weiterführendes zum Thema
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