Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung,
Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld
ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus,
dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird.
Die evangelische Kirche erkennt die
Willenserklärung der Brautleute vor dem Standesamt als Eheschließung an. Sie
ist der Auffassung, dass sie im Eherecht so lange von sich aus nichts zu
ordnen hat, als der Staat den wesentlichen Gehalt der Ehe anerkennt und
schützt. Das bedeutet, dass die evangelische Trauung ein Gottesdienst mit
Predigt, Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die
Eheleute stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie
ihr gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich
führen wollen.
Die katholische Kirche setzt in Deutschland den
Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines
Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung; die katholische Kirche versteht
nämlich - im Unterschied zur evangelischen Kirche - die Ehe unter Christen als
Sakrament. Die katholische Trauung ist also eine Eheschließung, bei der die
Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen ihren Ehewillen erklären.