Das Wort Ehe geht zurück auf das altdeutsche
"ewa", was nichts mit der Stammutter Eva zu tun hat, sondern ein ewig
geltendes Gesetz bezeichnete und sowohl lautlich als auch inhaltlich ans
lateinische "aevum" ( die Ewigkeit) erinnert.
Im engeren heutigen Sinne wurde das Wort erstmals etwa ums Jahr 1000 von einem
St. Galler verwendet. Nämlich von Notker Labeo, dem Leiter der dortigen
Klosterschule, an den heute noch eine Haltestelle des Trognerbähnlis namens
Notkersegg erinnert.
Diese Bedeutung setzte sich mehr und mehr durch und verdrängte die
ursprüngliche, wobei man unter Ehe eher den Bund vor Gott, den geheiligten
Stand verstand oder zumindest den Bund fürs Leben. Der weltliche und weitaus
volkstümlichere Begriff blieb weiterhin "der Heirat".
Etwas weniger heilig und ebenfalls ziemlich
weltlich wird die Ehe in der Wendung «die Ehe vollziehen». Sie ist einerseits
ein Euphemismus und geht andererseits zurück auf das germanische Recht, nach
welchem nicht die Trauung, sondern der erste Beischlaf der Brautleute die
Legalisierung der Heirat darstellte.